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Beachten territoriale Grundbedürfnisse im Patientenzimmer
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Das Beachten territorialer Grundbedürfnisse spielt besonders im privatesten Teil, dem knapp bemessenen Patientenzimmer, eine grosse Rolle. Ich meine damit die unauffällige Mithilfe bei der Ordnung des persönlichen Umfelds der Patienten, aber auch der Pflegenden und der Besucher. Der Architekt kann den Mikrokosmos des Patientenzimmers räumlich so strukturieren, dass eine objektiv wie subjektiv wahrnehmbare territoriale Ordnung entsteht, die mit den sozialen Bedürfnissen der Patienten in Einklang steht. Die an sich komplexe Überlagerung von Nutzungen innerhalb des Zimmers lässt sich auf eine Grundbeziehung zwischen den dem Patienten naheliegenden Dingen: Bett, Patientenschrank und Decke reduzieren, die durch ihre Anordnung gegenüber aussen den persönlichen Nahbereich definieren (Bild 6). Dazu gehört auch eine möglichst für alle Betten gleichwertige Zone zum Empfang von Besuchern, ein vom Patienten kontrollierter halböffentlicher Bereich. Weitere Stufen des Übergangs von Privat zu Öffentlich können durch die Ausbildung von Decke, Fassade und Sanitärraum hervorgehoben werden. Da eine solche Raumstruktur vom einzelnen Bett ausgeht, kann sie gleichermassen für Ein wie für Mehrbettzimmer gelten, was eine hohe Flexibilität in der Belegung der Zimmer ermöglicht. Sie lässt sich ohne zusätzliche Mittel realisieren.
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© Rysler -
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